Mietbedingungen über eine Hüpfburg

Vermieter Thomas Mayer
Ernst-Sachs-Str. 1
78467 Konstanz

Während des Einsatzes der Hüpfburg muß stehts eine Aufsichtsperson anwesend sein. Diese muß vom Mieter gestellt werden.

Bei eine Miettermin mit Personal wird für eine Tagespauschale von 150,- EUR die Aufsichtsperson von uns gestellt (bis ca. 7 Stunden).

Die Hüpfburgen können mit einem Kleinbus oder Autoanhänger transportiert werden. Zum Be- und Entladen, sowie Auf- und Abbau ist vom Mieter eine Person zu stellen. Zum Betrieb wird ein Stromanschluß 220V/1 6A benötigt.

Die mitgelieferten Schilder, über die Haftung bei einem Unfall, müssen gut sichtbar aufgestellt werden.

Es ist darauf zu Achten, daß die Hüpfburg ohne Schuhe betreten wird und auf den Seitenwänden nicht gehüpft wird.

Es sollten sich nicht mehr als max. Kinder in der Hüpfburg aufhalten.

Für Beschädigungen der Hüpfburg während der Mietdauer haftet der Entleiher. Auf Ausfallzeiten (Reparaturen, Wetterverhältnisse) während der Mietzeit kann kein Nachlaß gewährt werden.

Die Hüpfburg muß sauber und trocken sein bei Abholung. Bei naßen oder verschmutzten Hüpfburgen verrechen wir 80,- EUR für Reinigung und Trocknung. Bei extremer Verschmutzung werden Reinigungskosten noch Zeitaufwand berechnet.

Bestellte Miettermine verstehen sich vorbehaltlich höhere Gewalt. Kann der Termin nicht eingehalten werden, sind Ansprüche dem Vermieter gegenüber ausgeschlossen. Die Absage eines Termines muß mindestens 14 Tage voher erfolgen, da wir sonst Ausfallkosten von 100,- EUR berechnen müssen.